Erklärung zur Zugänglichkeit

Stand der Einhaltung

Floixem (im Folgenden auch Website ) entspricht teilweise dem Königlichen Dekret 1112/2018 vom 7 . September, aufgrund der Nichteinhaltung der unten angegebenen Aspekte.

Inhalt nicht zugänglich

Der nachstehende Inhalt ist aus den folgenden Gründen nicht zugänglich:

a. N ichteinhaltung der RD 1112/2018 :Nicht zutreffend. Erfüllt 100 % der Kriterien für die Barrierefreiheit im Internet.

b. Unverhältnismäßige Belastung: Nicht anwendbar.

c. Der Inhalt fällt nicht in den Geltungsbereich der geltenden Rechtsvorschriften:

  • Es kann sein, dass Büroautomatisierungsdateien in PDF- und anderen Formaten , die vor dem 20. September 2018 veröffentlicht wurden, nicht alle Zugänglichkeitsanforderungen vollständig erfüllen. September 2018 veröffentlicht wurden , die nicht alle Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllen. Es wurden jedoch Anstrengungen unternommen, um sicherzustellen, dass die meisten von ihnen dies tun.
  • Es kann Inhalte von Dritten geben , die nicht von dieser Einheit entwickelt wurden oder unter deren Kontrolle stehen. in dieser Einheit oder unter ihrer Kontrolle entwickelt wurden , wie z. B. Bilder, interaktiveKarten, Videos, Dokumente, Player usw.
  • Es können vor dem 20. September 2018 veröffentlichte Dateien existieren die nicht alle Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllen.
  • Teile oder die gesamte Website können mit einem CMS erstellt werden (WordPress, Shopify, PrestaShop, etc.) erstellt werden, so dass durch ein Update oder eine Änderung im, nicht alle generierten oder automatisch generierten Inhalte möglicherweise nicht selbst erstellte Inhalte entsprechen möglicherweise nicht allen Zugänglichkeitsstandards.

Erstellung dieser Zugänglichkeitserklärung

Diese Erklärung wurde am 14/10/2024 erstellt.

Die Methode zur Erstellung der Erklärung war eine vom Unternehmen selbst durchgeführte Selbsteinschätzung.

Letzte Überarbeitung der Erklärung: 14/10/2024

Bemerkungen und Kontaktangaben

Sie können Mitteilungen über die Anforderungen an die Zugänglichkeit machen (Artikel 10.2.a des Königlichen Dekrets 1112/2018 vom 7. September) , wie z . B.:

  • Meldung eines möglichen Verstoßes gegen die Vorschriften auf dieser Website.
  • Andere Schwierigkeiten beim Zugriff auf den Inhaltzu vermitteln.
  • Um sonstige Anfragen oder Verbesserungsvorschläge bezüglich der Zugänglichkeit der Website zu machen.

Über die folgenden Kanäle:

  • E-Mail: floixem@floixem.com
  • Telefon: +34 634 119 130 

Gemäß Artikel 10.2.b des RD 1112/2018 können Sie auch einreichen:

  • Eine Beschwerde über die Einhaltung der Anforderungen des RD 1112/2018.
  • Ein Antrag auf zugängliche Informationen in Bezug auf:
    • Inhalte , die vom Anwendungsbereich der Verordnung ausgeschlossen sind RD 1112/2018 , wie in Artikel 3 festgelegt, Absatz 4.
    • Inhalte , die von der Einhaltung der Zugänglichkeitsanforderungen ausgenommen sind, weil sie eine unverhältnismäßige Belastung darstellen. Anforderungen , weil sie eine unverhältnismäßige Belastung darstellen.

Ein Antrag auf Zugang zu Informationen muss den Sachverhalt, die Gründe und den Antrag klar darlegen, um zu zeigen, dass der Antrag angemessen und legitim ist, die Gründe und der Antrag , die es ermöglichen, festzustellen , dass es sich um einen angemessenen und legitimen Antrag handelt.

Die Mitteilungen werden von der Geschäftsleitung der Gesellschaft empfangen und bearbeitet, als die für den Inhalt dieser Website verantwortliche Stelle.

FakultativerInhalt

Die derzeit sichtbare Version dieser Website datiert vom 14.10.2024, und zu diesem Zeitpunkt war die aktuelle Zugänglichkeitsstufe wurde die aktuelle Zugänglichkeitsstufe zu diesem Zeitpunkt überarbeitet.

Ab diesem Zeitpunkt sind Teilüberarbeitungen von neuen oder geänderten Webinhalten der neuen oder geänderten Webinhalte täglich durchgeführt, der Vorlagen sowie der endgültig veröffentlichten Seiten und Dokumente, um die Einhaltung der Zugänglichkeitsanforderungen der Norm UNE-EN 301549:2022, unter Berücksichtigung der Ausnahmen des Königlichen Dekrets 1112/2018 vom 7 . September.

Unter anderem werden folgende Maßnahmen zur Erleichterung der Zugänglichkeit ergriffen:

  • Verwendung von Alternativtext auf Bildern.
  • Links geben Auskunft über die Funktion oder das Ziel des Hyperlinks.
  • Verwendung von W3C-Standards: XHTML 1.0, CSS 3.0, WAI AA.

Kompatibilität

Die Website:

  • wurde in Übereinstimmung mit den aktuellen Normen und Vorschriften in Bezug auf die Zugänglichkeit gestaltet und entspricht den in den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) definierten Prüfpunkten der Priorität 2 (AA).
  • ist optimiert für die aktuellen Versionen von Chrome, Edge, Firefox, Safari und Opera.
  • ist so konzipiert , dass sie in jeder Auflösung und auf jedem Desktop, Tablet oder Mobilgerät korrekt angezeigt wird (responsive design), Tablets oder Handys (Responsive Design)
  • wurde mit HTML5 als Auszeichnungssprache und CSS 3 Style Sheets für das Design erstellt.

Darüber hinaus, wird eine kontinuierliche Überprüfung und Überarbeitung der Inhalte durchgeführt , um deren Interpretation zu erleichtern und die Interpretation zu erleichtern und die Navigation durch das Webportal zu verbessern.